
Berlin, 5. November 2026 (JPD) – Das Kammergericht hat die Anklage gegen sieben Männer im Zusammenhang mit mutmaßlichen Waffenbeschaffungen für die terroristische Vereinigung HAMAS zur Hauptverhandlung zugelassen. Der 4. Strafsenat traf die Entscheidung am 28. Oktober 2026. Der Prozess soll am 13. Januar 2027 beginnen und aus Sicherheitsgründen im Kriminalgericht Berlin-Moabit stattfinden.
Den Angeklagten werden die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie Verstöße gegen das Waffenrecht vorgeworfen. Drei Männer sollen zudem gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen haben. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft plante die HAMAS für Anfang Oktober 2025 einen Mordanschlag auf israelische Repräsentanten, jüdische Menschen oder pro-israelisch eingestellte Personen in Deutschland oder Österreich.
Zur Vorbereitung sollen unter anderem ein vollautomatisches Gewehr, 13 Pistolen und mehr als 700 Schuss Munition beschafft worden sein. Für die Hauptverhandlung sind Termine bis zum 25. August 2027 vorgesehen. Verhandelt werden soll in der Regel mittwochs und donnerstags. Sämtliche Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.




