
Karlsruhe, 2. November 2026 (JPD) – Die Verurteilung eines Fondsmanagers wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-ex-Geschäften der sogenannten Sheridan-Fonds ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Bonn verworfen. Damit bleibt es bei einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten sowie der Einziehung von Taterträgen in Höhe von rund 1,53 Millionen Euro.
Der frühere Geschäftsführer mehrerer luxemburgischer Fondsgesellschaften hatte nach den Feststellungen des Landgerichts an Cum-ex-Geschäften mit ausländischen Fonds und US-Pensionsfonds mitgewirkt. Im Jahr 2011 wurden unter Verwendung unrichtiger Steuerbescheinigungen Erstattungen von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt mehr als 460 Millionen Euro beantragt, obwohl die entsprechenden Steuern nicht abgeführt worden waren.
Tatsächlich erstattete das Bundeszentralamt für Steuern lediglich in einem Fall knapp eine Million Euro zu Unrecht. Die übrigen Anträge wurden abgelehnt. Der BGH stellte keine Rechtsfehler zulasten des Angeklagten fest. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Aktenzeichen: BGH, Beschluss vom 18. August 2026 – 1 StR 305/26




