VGH Baden-Württemberg bestätigt Gültigkeit der Kommunalwahlen in Waiblingen

Mannheim, 2. November 2026 (JPD) – Die Kommunalwahlen zum Gemeinderat der Stadt Waiblingen und zum Ortschaftsrat Beinstein vom 9. Juni 2024 sind gültig. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat den Antrag zweier Bürger auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart abgelehnt. Damit ist die Entscheidung vom 13. Mai 2026 rechtskräftig.

Die Kläger hatten geltend gemacht, dass zahlreiche Wahlberechtigte ihre Stimmzettel entgegen den gesetzlichen Vorgaben nicht vor dem Wahltag erhalten hätten. Dies habe zu langen Wartezeiten, ungültigen Stimmen und einer Beeinträchtigung der Wahlteilnahme geführt.

Der VGH bestätigte die Auffassung der Vorinstanz, wonach die vorherige Zusendung der Stimmzettel lediglich eine Ordnungsvorschrift und keine wesentliche Wahlvorschrift darstellt. Ihr Verstoß könne daher keine Ungültigkeit der Wahl begründen. Auch die behaupteten Wartezeiten rechtfertigten keine andere Bewertung. Eine mögliche Verletzung des Wahlgeheimnisses sei zudem nicht formgerecht innerhalb der Einspruchsfrist geltend gemacht worden. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 1 S 1428/26

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