
Berlin, 16. Oktober 2026 (JPD) – Ein Berliner Gymnasium darf die demonstrative Ausübung religiöser Riten untersagen, um den Schulfrieden zu wahren. Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen die entsprechende Schulordnung abgewiesen.
Das Gericht erkannte zwar eine besondere Benachteiligung muslimischer Schülerinnen und Schüler, deren Pflichtgebet regelmäßig nach außen sichtbar sei. Angesichts bestehender religiöser Konflikte an der Schule sei der Eingriff in die Religionsfreiheit jedoch gerechtfertigt. An dem Gymnasium habe es unter anderem Versuche gegeben, Mitschülern religiöse Verhaltensweisen aufzuzwingen. Ein ebenso wirksames milderes Mittel sei nicht ersichtlich.
Die GFF kritisierte das Urteil. Die angeführten Konflikte belegten keine konkrete Gefährdung des Schulfriedens durch das Gebet. Die Organisation kündigte an, die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu beantragen.
Aktenzeichen: VG Berlin, Urteil vom 15. Oktober 2026 – VG 3 K 710/25






