Rail & Fly: Reisende müssen Verspätungen bei Anreise zum Flughafen einkalkulieren

München, 12. Oktober 2026 (JPD) – Wer mit einem Rail-&-Fly-Ticket zum Flughafen reist, muss bei der Anreise mögliche Zugverspätungen einkalkulieren. Das Amtsgericht München hat die Klage eines Ehepaars abgewiesen, das nach einem verpassten Urlaubsflug die Kosten eines Ersatzflugs und Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude verlangt hatte.

Das Paar hatte eine Pauschalreise nach Ägypten gebucht. Wegen einer Zugverspätung erreichte es den Flughafen München erst nach Schließung des Gepäckschalters und musste einen Ersatzflug für 567 Euro buchen.

Nach Auffassung des Gerichts war die Anreise bereits bei planmäßigem Verlauf zu knapp kalkuliert. Die gewählte Verbindung hätte den Flughafenbahnhof erst zwei Minuten vor dem vorgeschriebenen Zeitpunkt erreicht, zu dem sich die Reisenden am Abfertigungsschalter einfinden sollten.

Reisende müssten ihre Anreise so planen, dass auch gewöhnliche Verspätungen berücksichtigt seien. Ein Reisemangel liege daher nicht vor.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

AG München, Urteil vom 17. September 2026 – 112 C 11815/26

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