
Berlin, 12. Oktober 2026 (JPD) – Die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy ist mit ihrer Klage gegen den Ausschluss aus der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft (DPG) gescheitert. Das Landgericht Berlin II hat entschieden, dass der Verein die Politikerin wegen ihrer Teilnahme am sogenannten Potsdamer Treffen im November 2023 und ihrer fehlenden Distanzierung von der Veranstaltung ausschließen durfte.
Nach Auffassung des Gerichts durfte die DPG davon ausgehen, dass Huy durch ihre Teilnahme an dem Treffen mit dem Vertreter der Identitären Bewegung Martin Sellner das Ansehen des Vereins grob beschädigt habe. Dessen Positionen zur sogenannten Remigration stünden den satzungsmäßigen Grundsätzen der Menschenwürde, Demokratie und Gleichbehandlung entgegen.
Vereinsrechtliche Disziplinarmaßnahmen unterlägen grundsätzlich nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle. Die Entscheidung der DPG bewege sich innerhalb ihres Beurteilungsspielraums. Ein Bekenntnis zu den Vereinswerten sei zudem eine fortdauernde Voraussetzung der Mitgliedschaft.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Huy kann Berufung zum Kammergericht einlegen.
LG Berlin II, Urteil vom 9. Oktober 2026 – 88 O 155/25





