
Mainz, 06.10.2026 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Mainz hat einen Eilantrag gegen die Nutzungsuntersagung und Baueinstellung für das Festzelt des Mainzer Oktoberfestes 2026 abgelehnt. Das Zelt darf damit vorerst nicht genutzt werden.
Nach Auffassung des Gerichts fehlt die erforderliche Baugenehmigung. Die Voraussetzungen für einen sogenannten fliegenden Bau, bei dem eine Ausführungsgenehmigung die Baugenehmigung ersetzen kann, seien nicht erfüllt.
Auch eine offensichtliche Genehmigungsfähigkeit verneinte das VG. Insbesondere seien Standsicherheit und Brandschutz durch die vorgelegten Stellungnahmen nicht hinreichend nachgewiesen. Dies müsse in einem regulären Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.
Der von der Veranstalterin geltend gemachte erhebliche wirtschaftliche Schaden führe zu keinem anderen Ergebnis. Die Sicherheitsinteressen der Nutzer des Festzelts überwögen. Auch die angeordnete Baueinstellung sei rechtmäßig.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.
Aktenzeichen: VG Mainz, Beschluss vom 05.10.2026 – 3 L 616/26.MZ






