
Berlin, 30.09.2026 (JPD) – Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Die Reform soll die Finanzen der sozialen Pflegeversicherung stabilisieren und zugleich Prävention, häusliche Pflege und Digitalisierung stärken.
Auf der Einnahmeseite wird unter anderem der Beitragszuschlag für Kinderlose ab 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent angehoben. Ab 2028 ist zudem ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern vorgesehen, wobei Ausnahmen gelten. Die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung soll analog zur gesetzlichen Krankenversicherung um monatlich 300 Euro steigen. Die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige werden weiterhin vollständig von der Pflegeversicherung übernommen.
Zu den strukturellen Neuerungen gehört ein „Check-up 60+“, mit dem gesundheitliche Risiken früher erkannt werden sollen. Bei der Pflegebegutachtung soll zudem stärker geprüft werden, ob eine Rehabilitation Pflegebedürftigkeit verhindern oder den Pflegebedarf verringern kann. Familien, die Angehörige zu Hause versorgen, sollen durch eine neue fachliche Pflegebegleitung unterstützt werden.
Ein digitales „Pflege-Cockpit“ soll künftig Anträge, Informationen, Leistungsübersichten und die Suche nach Pflegeangeboten an einem zentralen Online-Zugang bündeln. Pflegegeld und ambulante Sachleistungen sollen neu geordnet und in den Pflegegraden 2 bis 5 erhöht werden. Für akute Pflege- und Überbrückungssituationen ist zudem ein eigenes Budget vorgesehen. Bereits bestehende Pflegegrade genießen bei Änderungen der Begutachtungssystematik Bestandsschutz.
Für mehr Digitalisierung und technische Innovationen in der Langzeitpflege sollen aus dem Sondervermögen des Bundes 1,6 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Die Länder sollen weitere 400 Millionen Euro beitragen. Ab 2029 sollen die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung zudem jährlich auf Grundlage der Kerninflationsrate angepasst werden.





