Hund nach provoziertem Biss nicht automatisch gefährlich

Mainz, 30.09.2026 (JPD) – Ein Hund ist nicht allein deshalb als gefährlich einzustufen, weil er bei einem einmaligen Vorfall einen Menschen gebissen hat. Entscheidend können auch die konkreten Umstände und ein mögliches artgerechtes Abwehrverhalten des Tieres sein. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz in einem rechtskräftigen Eilbeschluss entschieden.

Der Hund hatte bei einem Familientreffen eine Frau in die Lippe gebissen und sie so schwer verletzt, dass sie operiert werden musste. Die zuständige Verbandsgemeinde stufte das Tier daraufhin als gefährlich ein.

Nach Auffassung des Gerichts war jedoch zu berücksichtigen, dass die Frau den Kopf des Hundes mit beiden Händen festgehalten und ihr Gesicht unmittelbar vor dessen Gesicht gebracht hatte, möglicherweise um ihn zu küssen. Das Zubeißen könne deshalb als artgerechtes Abwehr- und Verteidigungsverhalten gegenüber einer einengenden und bedrohlich wirkenden Situation gewertet werden.

Weitere Beißvorfälle oder sonstige Hinweise auf eine besondere Bissigkeit des Hundes waren nicht bekannt. Von einer Gefährlichkeit könne daher derzeit nicht ausgegangen werden.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

VG Mainz, Beschluss vom 08.09.2026, Az. 1 L 534/26.MZ

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