Mutmaßliche IS-Kämpfer vor dem Oberlandesgericht Dresden angeklagt

Dresden, 29.09.2026 (JPD) – Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat gegen vier irakische Staatsangehörige wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ Anklage zum Oberlandesgericht Dresden erhoben. Die Männer im Alter zwischen 27 und 43 Jahren sollen zwischen 2014 und 2017 im Irak für verschiedene Kampfverbände des IS tätig gewesen sein.

Einem 40-Jährigen wird vorgeworfen, als Kämpfer und Scharfschütze für den IS eingesetzt worden zu sein. Ein 43-Jähriger soll als Kämpfer und Grenzschützer tätig gewesen sein. Den beiden 27-Jährigen wird vorgeworfen, sich bereits als Jugendliche beziehungsweise Heranwachsende verschiedenen Kampfverbänden angeschlossen und dort als Kämpfer oder Grenzschützer betätigt zu haben.

Alle vier Angeschuldigten sollen für ihre Tätigkeit Zahlungen des IS erhalten haben. Die Beträge sollen zwischen rund 900 und 3.300 US-Dollar gelegen haben.

Die Männer wurden im März und April 2026 in Plauen, Chemnitz und Leipzig festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft standen die angeklagten Taten untereinander nicht im Zusammenhang.

Eine Betätigung der Angeschuldigten für den IS nach ihrer Einreise nach Deutschland konnte den Ermittlungen zufolge nicht festgestellt werden. Auch Anhaltspunkte für eine konkrete Bedrohungslage in Deutschland ergaben sich nicht.

Über die Zulassung der Anklagen und die Eröffnung der jeweiligen Hauptverfahren entscheidet nun der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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