
Dresden, 29.09.2026 (JPD) – Sachsen hat dem Staatsvertrag zur länderübergreifenden Einführung der elektronischen Fußfessel im Gewaltschutz zugestimmt. Ministerpräsident Michael Kretschmer hat den Vertrag im Anschluss an den Kabinettsbeschluss unterzeichnet. Die Zustimmung des Sächsischen Landtags steht noch aus.
Die bundesrechtliche Grundlage soll ab dem 1. Juli 2027 gelten. Familiengerichte können dann anordnen, dass Gewalttäter elektronisch überwacht werden. Betritt die überwachte Person eine Verbotszone oder unterschreitet einen gerichtlich festgelegten Mindestabstand, soll automatisch eine Warnmeldung ausgelöst werden.
Mit Zustimmung der geschützten Person kann diese zusätzlich ein Warn-Gerät erhalten. Dieses sogenannte „Spanische Modell“ soll eine gefährliche Annäherung frühzeitig anzeigen und gegebenenfalls die Polizei einschalten.
Die technische Überwachung soll im Wesentlichen zentral über die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder bei der IT-Stelle der hessischen Justiz erfolgen. Der Staatsvertrag schafft hierfür die organisatorische Grundlage und soll eine einheitliche Bearbeitung von Warnmeldungen auch über Ländergrenzen hinweg ermöglichen.
Nach Angaben des sächsischen Landeskriminalamtes wurden 2025 im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt 10.613 Gewaltstraftaten und 11.531 Opfer registriert. 71,2 Prozent der Opfer waren weiblich.





