
Berlin, 25.09.2026 (JPD) – Sachsen und Thüringen wollen bei schweren politisch oder ideologisch motivierten Gewalttaten von Heranwachsenden die Anwendung des Jugendstrafrechts einschränken. Die beiden Länder bringen dazu einen gemeinsamen Vorstoß in den Bundesrat ein.
Nach den Vorstellungen der Länder soll bei konkreten Anhaltspunkten für entsprechende schwere Gewalttaten geprüft werden, Jugendstrafrecht auszuschließen und stattdessen Erwachsenenstrafrecht anzuwenden.
Zugleich soll die von der Bundesregierung angekündigte wissenschaftliche Untersuchung zur Jugendkriminalität ausdrücklich auch Heranwachsende bis zum Alter von 21 Jahren einbeziehen und mögliche gesetzgeberische Änderungen untersuchen.
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert erklärte, bei Terrorstraftaten Heranwachsender dürfe der Schutz der Allgemeinheit nicht hinter dem Erziehungsgedanken zurückstehen. Thüringens Justizministerin Beate Meißner betonte, Ziel sei nicht eine möglichst harte, sondern eine wirksame staatliche Reaktion.
Der Vorstoß knüpft an den Maßnahmenplan der Bundesregierung zum Schutz vor islamistischem Terrorismus an, der unter anderem Änderungen am Jugendgerichtsgesetz vorsieht.






