Keine Ösophaguseingriffe für Krankenhaus Neuwerk

Düsseldorf, 24.09.2026 (JPD) – Das Krankenhaus Neuwerk „Maria von den Aposteln“ in Mönchengladbach hat keinen Anspruch auf die Leistungsgruppe Ösophaguseingriffe im Krankenhausplan NRW 2022. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte die Entscheidung des Landes für rechtmäßig.

Das Land hatte für den Regierungsbezirk Düsseldorf einen Bedarf von 351 Fällen prognostiziert und zwölf Krankenhäuser miteinander verglichen. Nach Auffassung des Gerichts durfte es dabei insbesondere die Mindestmengen des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie bisherige Fallzahlen als Qualitätskriterien berücksichtigen.

Das Land habe Versorgungsaufträge vorrangig solchen Krankenhäusern erteilen dürfen, bei denen das Erreichen der erforderlichen Mindestmengen künftig zu erwarten sei. Höhere Fallzahlen könnten bei komplexen Eingriffen mit einer besseren Behandlungsqualität verbunden sein.

Auch die Konzentration mehrerer Versorgungsaufträge in Essen sei zulässig. Bei komplexen, überwiegend planbaren Eingriffen dürfe das Land Qualitätskriterien stärker gewichten als eine möglichst wohnortnahe Versorgung.

Die Berufung wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Aktenzeichen: 21 K 303/25

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