
Köln, 24.09.2026 (JPD) – Ein leitender Angestellter haftet für Schäden aus knapp 60 grob fahrlässig veranlassten Überweisungen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 50 Millionen Euro. Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigte zugleich die fristlose Kündigung des als Head of Global Treasury beschäftigten Mannes.
Betrüger hatten dem Angestellten vorgespiegelt, sein Vorgesetzter plane die Gründung einer Gesellschaft in Asien und wolle ihn dort zum Finanzvorstand machen. Nach einem zunächst mittels „Caller ID Spoofing“ gefälschten Anruf erhielt er weitere Zahlungsanweisungen über einen Messenger-Dienst auf sein privates Mobiltelefon. Eine persönliche Rückversicherung bei seinem Vorgesetzten erfolgte nicht.
Innerhalb von 25 Tagen veranlasste der Angestellte knapp 60 Überweisungen über insgesamt mehr als 50 Millionen Euro. Das LAG wertete sein Verhalten als grob fahrlässig und hielt sowohl die fristlose Kündigung als auch die Schadensersatzforderung des Arbeitgebers für berechtigt.
Eine Haftungserleichterung nach den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung lehnte das Gericht ab. Der Arbeitgeber hatte für den Angestellten bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses eine D&O-Versicherung mit einer Deckungssumme von bis zu 150 Millionen US-Dollar abgeschlossen. Wegen dieses Versicherungsschutzes bestehe kein Anlass, die Haftung aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes zu begrenzen.
Die Revision ist beim Bundesarbeitsgericht anhängig.
Aktenzeichen: LAG Köln, 8 SLa 603/25; BAG, 2 AZR 164/26




