Marienhospital Wesel teilweise erfolgreich gegen Krankenhausplan NRW

Düsseldorf, 24.09.2026 (JPD) – Das Marienhospital Wesel hat im Streit um den Krankenhausplan NRW 2022 einen Teilerfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte die Nichtzuweisung der Leistungsgruppe „Revision Knieendoprothese“ für rechtswidrig und verpflichtete das Land zu einer neuen Entscheidung. Die Ablehnung der Leistungsgruppe „Ovarial-CA“ bestätigte das Gericht dagegen.

Bei den Knieendoprothesen sei die Auswahlentscheidung zwischen konkurrierenden Krankenhäusern ermessensfehlerhaft gewesen. Das Marienhospital habe alle drei vorgesehenen Auswahlkriterien erfüllt und sich auch bei der Entwicklung der Fallzahlen besser dargestellt als ein ausgewähltes Konkurrenzkrankenhaus im Kreis Mettmann.

Eine günstigere regionale Verteilung könne den Vorrang des anderen Krankenhauses nicht rechtfertigen. Auf Ebene des Regierungsbezirks dürfe dieses Kriterium nur nachrangig zwischen gleich geeigneten Häusern berücksichtigt werden.

Bei der Leistungsgruppe Ovarial-CA sah das Gericht dagegen weder Fehler bei der Bedarfsprognose noch bei der Auswahlentscheidung. Die konkurrierenden Krankenhäuser seien unter Berücksichtigung von Fallzahlen und Auswahlkriterien besser geeignet gewesen.

Die Berufung wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Aktenzeichen: 21 K 11089/24

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