
Berlin, 23.09.2026 (JPD) – Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung ist bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages auf grundsätzliche Zustimmung gestoßen. Sachverständige aus Justiz, Wissenschaft und Verbänden begrüßten am Mittwoch die geplante Neuordnung des Strafrechts, forderten aber Nachbesserungen beim Opferschutz, bei Verjährungsregelungen und bei der strafrechtlichen Erfassung von Ausbeutung.
Mit dem Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/6584) will die Bundesregierung die EU-Richtlinie 2024/1712 zur Bekämpfung des Menschenhandels umsetzen. Zugleich sollen die bislang komplexen und teilweise widersprüchlichen Straftatbestände neu geordnet werden.
Neue Straftatbestände und erweiterte Nachfragestrafbarkeit
Künftig sollen auch Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung durch Leihmutterschaft, illegale Adoption und Zwangsheirat ausdrücklich erfasst werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Ausweitung der Nachfragestrafbarkeit auf sämtliche Ausbeutungsformen des Menschenhandels vor.
Bislang ist die Nachfragestrafbarkeit im Zusammenhang mit Menschenhandel auf die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen beschränkt. Nach den Plänen der Bundesregierung soll sich künftig auch strafbar machen, wer andere Dienstleistungen wissentlich von Menschenhandelsopfern in Anspruch nimmt, etwa bei einem Bauvorhaben.
Zusätzlich sollen neue Straftatbestände Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Ausbeutung gegen Entgelt schützen.
Richterbund begrüßt Vereinfachung des Strafrechts
Der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbundes (DRB), Staatsanwalt Oliver Piechaczek, begrüßte den Gesetzentwurf insgesamt. Die bisherigen Menschenhandelsdelikte und Tatbestände zur sexuellen Ausbeutung seien unübersichtlich und komplex. Dies erschwere eine effektive Strafverfolgung.
Die geplante Neuordnung könne bestehende Widersprüche auflösen und Abgrenzungsprobleme in der Strafverfolgung verringern. Der Entwurf schaffe damit ein stimmigeres System für die Verfolgung von Menschenhandel und damit zusammenhängenden Straftaten.
Auch der Strafrechtler Joachim Renzikowski von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bewertete den Entwurf positiv. Er bezeichnete ihn als Beispiel evidenzbasierter Strafgesetzgebung und begrüßte, dass die Bundesregierung über die Mindestanforderungen der EU-Richtlinie hinausgehen wolle.
Kritik an Verjährungsregelungen und fehlenden Hilfsangeboten
Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) sieht insbesondere bei den geplanten Verjährungsregelungen Nachbesserungsbedarf.
Die KOK-Vertreterin Sophia Härtel begrüßte, dass die besonderen Ruhensregelungen bei der Verjährung auf weitere Ausbeutungsformen ausgeweitet werden sollen. Nicht nachvollziehbar sei jedoch, weshalb die vorgesehene Regelung für minderjährige Betroffene bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres nicht sämtliche Ausbeutungsformen erfasse.
Auch Renzikowski verwies auf offene Fragen bei der Verjährung.
Die frühere Ministerialrätin Ina Holznagel bewertete die Reform als geeignet, die strafrechtliche Verfolgung von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Arbeitsausbeutung zu verbessern. Sie kritisierte allerdings, dass der Gesetzentwurf die dauerhafte Finanzierung opfergerechter Hilfsangebote und die Entwicklung struktureller Präventionsmaßnahmen weitgehend ausspare.
Sachverständige fordern weitere Reformen bei Prostitution und Arbeitsausbeutung
Der frühere Kriminaloberrat Helmut Sporer warnte davor, zu hohe Erwartungen an die Wirkung der Reform zu stellen. Selbst bei einer optimalen gesetzlichen Ausgestaltung seien nur begrenzte Verbesserungen zu erwarten. Er sprach sich für einen Systemwechsel hin zu einem Sexkaufverbot aus, um auch Personen strafrechtlich erfassen zu können, die von der Prostitution anderer profitieren.
Der Bonner Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing begrüßte die Vereinfachung und Neuordnung der Strafvorschriften. Er regte jedoch weitergehende Reformen an, darunter eine Anhebung des Mindestalters für die Ausübung der Prostitution auf 21 Jahre. Zudem verwies er auf bestehende Schwierigkeiten bei der strafrechtlichen Erfassung leichtfertigen Handelns im Zusammenhang mit der Freierstrafbarkeit.
Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) forderte Gerd Wiegel eine stärkere Berücksichtigung der Arbeitsausbeutung. Die gesetzlichen Tatbestände sollten möglichst objektive und gut nachweisbare Merkmale enthalten, um die Strafverfolgung zu erleichtern.
Zugleich müsse die Reform durch präventive Maßnahmen ergänzt werden. Der DGB sprach sich unter anderem für eine stärkere Tarifbindung und eine weitere Einschränkung von Subunternehmerketten aus.
Bundesrat verlangt weitergehenden Schutz für Betroffene
Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf bereits am 26. Juni 2026 erstmals beraten. Der Bundesrat forderte anschließend mehrere Änderungen (BT-Drs. 21/7562).
Dabei geht es unter anderem um die Ausweitung der besonderen Verjährungsregelungen auf weitere Straftatbestände wie Zwangsarbeit und Kinderhandel.
Außerdem kritisiert der Bundesrat, dass einzelne Regelungen zu Zwangsprostitution und Menschenhandel auf minderjährige Opfer beschränkt bleiben sollen. Er fordert insoweit einen Schutz ohne Altersbeschränkung.
Die Bundesregierung sieht für diese Erweiterung keinen Bedarf.





