Bundesregierung beschließt 10-Punkte-Plan gegen Sozialleistungsmissbrauch

Berlin, 23.09.2026 (JPD) – Die Bundesregierung hat einen 10-Punkte-Plan zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung beschlossen. Der von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt vorgelegte Aktionsplan sieht unter anderem einen verbesserten Datenaustausch zwischen Behörden, eine stärkere Haftung von Arbeitgebern und zusätzliche Maßnahmen gegen organisierte Ausbeutung vor. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Missbrauch im Zusammenhang mit der EU-Zuwanderung.

Künftig sollen Behörden durch einen verbesserten Informationsaustausch, unter anderem durch sogenannte Push-Nachrichten, schneller auf Verdachtsfälle reagieren können. Bereits seit Juli melden Jobcenter dem Zoll, wenn der Verdacht auf Schwarzarbeit oder Verstöße gegen den Mindestlohn besteht.

Die Bundesagentur für Arbeit soll zudem durch ein zentrales Kompetenzcenter Leistungsmissbrauch mit fünf regionalen Stellen gestärkt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bekämpfung von Scheinbeschäftigung. Arbeitgeber sollen künftig für zu Unrecht gezahlte Sozialleistungen haften, wenn sie Beschäftigungsverhältnisse nicht, unvollständig oder lediglich zum Schein zur Sozialversicherung melden. Für Leistungen nach dem SGB II wurde eine entsprechende Regelung bereits zum 1. Juli 2026 umgesetzt. Eine vergleichbare Regelung ist auch für das SGB XII vorgesehen.

Darüber hinaus will die Bundesregierung die gesetzlichen Regelungen und Verwaltungsvorgaben für Jobcenter und Ausländerbehörden präzisieren. Dazu gehören insbesondere das Freizügigkeitsgesetz/EU und das SGB II.

Auch gegen die Nutzung sogenannter Schrottimmobilien zum Sozialleistungsmissbrauch soll stärker vorgegangen werden. Mit einer Novelle des Baugesetzbuchs sollen Kommunen zusätzliche Handlungsmöglichkeiten erhalten. Geplant sind unter anderem Erleichterungen bei der Vorbereitung von Instandsetzungsgeboten und der Ausübung kommunaler Vorkaufsrechte sowie eine neue Enteignungsmöglichkeit in extremen Missbrauchsfällen.

Änderungen bei der Umsetzung des Melderechts sollen zudem helfen, die Überbelegung von Immobilien und Anmeldungen bei bestehenden Nutzungsuntersagungen zu verhindern.

Ein weiterer Punkt des Aktionsplans betrifft Personen, die mit einem vollstreckbaren Haftbefehl gesucht werden. Die Bundesregierung will gesetzlich ausschließen, dass diese weiterhin Leistungen nach dem SGB II und SGB XII beziehen können. Dies soll insbesondere rechtskräftig verurteilte Straftäter betreffen, die sich trotz entsprechender Ladung dem Antritt ihrer Freiheitsstrafe entziehen.

Zudem soll die strafrechtliche Verfolgung der Hintermänner organisierten Sozialleistungsmissbrauchs verbessert werden. Gleichzeitig will die Bundesregierung Opfer von Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit besser schützen.

Mit zusätzlichen Informations- und Beratungsangeboten in den Herkunftsländern sollen Menschen bereits vor ihrer Einreise über ihre Rechte und faire Arbeitsbedingungen informiert werden. Dadurch sollen sie besser vor falschen Versprechungen und ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen geschützt werden.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas betonte, Deutschland sei auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU dürfe jedoch nicht dazu genutzt werden, Menschen auszubeuten oder organisierten Sozialleistungsmissbrauch zu betreiben. Der Aktionsplan solle deshalb unter anderem den Datenaustausch verbessern, bestehende Regelungslücken schließen und die Kommunen stärken.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte, mit einem verbesserten Datenaustausch und konsequenteren Maßnahmen gegen kriminellen Missbrauch solle der Sozialstaat besser geschützt werden.

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