Anklage: Frau soll russischen Geheimdienstmitarbeiter mit Informationen versorgt haben

Karlsruhe, 14. September 2026. Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin Anklage gegen eine deutsch-ukrainische Staatsangehörige wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit erhoben. Der Frau wird vorgeworfen, über mehrere Jahre einen Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes unterstützt zu haben.

Die Anklage wurde nach Angaben des Generalbundesanwalts am 7. September 2026 erhoben. Der Angeschuldigten wird geheimdienstliche Agententätigkeit nach § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB in der bis zum 1. April 2026 geltenden Fassung zur Last gelegt.

Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft betrieb die Frau in Berlin eine Marketingagentur und war Vorsitzende eines Lobbyvereins. Dadurch soll sie über umfangreiche Kontakte in politische und militärische Kreise verfügt haben.

Spätestens seit Oktober 2023 soll sie Kontakt zu einem hauptamtlichen Geheimdienstmitarbeiter an der russischen Botschaft in Berlin unterhalten haben. Diesem habe sie über Jahre Hinweise auf hochrangig besetzte Veranstaltungen gegeben und teilweise dafür gesorgt, dass er unter falschem Namen daran teilnehmen konnte.

Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft sollte der Geheimdienstmitarbeiter dadurch die Möglichkeit erhalten, ein eigenes Netzwerk für nachrichtendienstliche Zwecke aufzubauen. Auch die Angeschuldigte selbst soll Veranstaltungen besucht haben, um Kontakte und mögliche Zielpersonen zu identifizieren.

Darüber hinaus soll sie versucht haben, Personen aus dem Bundesministerium der Verteidigung und aus der Rüstungsindustrie für ihre Zwecke zu gewinnen. Im Auftrag ihres Kontaktmannes habe sie sich außerdem um Informationen zur deutschen Verteidigungspolitik und zur Rüstungsindustrie bemüht. Dabei soll insbesondere der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine eine Rolle gespielt haben.

Die Angeschuldigte war bereits am 21. Januar 2026 festgenommen worden und befindet sich nach Angaben der Bundesanwaltschaft weiterhin in Untersuchungshaft.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage muss nun der Staatsschutzsenat des Kammergerichts entscheiden.

Markiert:
Cookie Consent mit Real Cookie Banner