
München, 14. September 2026. Die Besteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern ist verfassungsgemäß. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Insbesondere verstoße es nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, dass die Pauschale bei regulär beschäftigten Arbeitnehmern steuerpflichtig war, während sie bestimmten Minijobbern steuerfrei zufloss.
Der Gesetzgeber hatte im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 2022 aktiv erwerbstätigen Steuerpflichtigen einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro gewährt. Arbeitnehmer erhielten die Zahlung grundsätzlich über ihren Arbeitgeber. Im entschiedenen Fall berücksichtigte das Finanzamt die Pauschale bei der Einkommensteuerveranlagung als steuerpflichtige Einnahme.
Der Kläger hielt dies für verfassungswidrig. Er beanstandete insbesondere die unterschiedliche Behandlung gegenüber ausschließlich pauschal besteuerten Arbeitnehmern, bei denen die Energiepreispauschale nicht nochmals individuell besteuert wurde.
Der BFH wies die Einwände zurück. Bei der Energiepreispauschale habe es sich um eine freiwillige staatliche Leistung gehandelt. Der Gesetzgeber habe sie bewusst als einkommensabhängige „Nettosubvention“ ausgestalten dürfen. Durch die Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz sei erreicht worden, dass Steuerpflichtige mit höherem Einkommen netto weniger von der Pauschale behielten als Personen mit geringerem Einkommen.
Auch die günstigere Behandlung von Minijobbern sei sachlich gerechtfertigt gewesen. Bei dieser Gruppe habe der Gesetzgeber typisierend davon ausgehen dürfen, dass es sich überwiegend um Personen aus dem Niedriglohnsektor und damit um besonders unterstützungsbedürftige Anspruchsberechtigte handele.
Nach Auffassung des BFH steht es dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, freiwillige staatliche Leistungen über das Einkommensteuerrecht auszugestalten und dabei aus sozialpolitischen Gründen eine einkommensabhängige Besteuerung vorzusehen.
Der BFH hatte das Urteil bereits am 10. September 2026 im Volltext veröffentlicht und aufgrund zahlreicher Nachfragen nun zusätzlich eine Pressemitteilung herausgegeben.



