VG Arnsberg: Bürgerbegehren zu Vogelvoliere in Bad Sassendorf unzulässig

Arnsberg, 1. September 2026 (JPD). Ein Bürgerbegehren zum Erhalt der Vogelvoliere im Kurpark Bad Sassendorf ist unzulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in einem Eilverfahren entschieden.

Der Rat der Gemeinde Bad Sassendorf hatte im Februar 2025 beschlossen, am bisherigen Standort der Vogelvoliere im Kurpark einen digitalen barrierefreien Konzertpavillon zu errichten. Im Oktober 2025 wurde dagegen ein Bürgerbegehren bei der Gemeindeverwaltung eingereicht.

Die Gemeinde stellte das Bürgerbegehren als unzulässig fest. Dagegen erhob die Initiatorin im Januar 2026 Klage und beantragte später zusätzlich einstweiligen Rechtsschutz. Sie befürchtete, dass weitere Ratsbeschlüsse zur Umsetzung des Projekts Fakten schaffen und eine spätere gerichtliche Entscheidung über das Bürgerbegehren praktisch entwerten könnten.

Gericht sieht mehrere rechtliche Mängel

Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts kam nun zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren mehrere gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt. Bereits die darin formulierte Frage sei nicht hinreichend bestimmt.

Zudem sei das Bürgerbegehren verspätet eingereicht worden, da es sich inhaltlich gegen den Ratsbeschluss aus Februar 2025 richte. Darüber hinaus habe die Initiatorin das gesetzlich vorgeschriebene Vorverfahren vor Einreichung des Bürgerbegehrens nicht durchgeführt.

Nach Auffassung des Gerichts wurden außerdem die gesetzlich vorgesehenen Transparenzpflichten nicht eingehalten.

Gegen den Eilbeschluss vom 25. August 2026 kann die Initiatorin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen einlegen. Über die weiterhin anhängige Hauptsacheklage will das Verwaltungsgericht Arnsberg noch im laufenden Jahr entscheiden.

Aktenzeichen: VG Arnsberg, 12 L 153/26

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