
Nürnberg, 26. August 2026 (JPD). Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hat einen Allgemeinarzt aus Niederbayern wegen des Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 1.332 Fällen sowie wegen Betrugs in zehn Fällen angeklagt. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Landgericht Nürnberg-Fürth entscheiden.
Nach den Ermittlungen soll der Arzt zwischen Juli 2022 und Juni 2025 in seiner Praxis im Landkreis Landshut in 1.332 Fällen die Durchführung von Masern-Mumps-Röteln-Impfungen (MMR) in den Impfpässen seiner überwiegend minderjährigen Patienten bestätigt haben, obwohl die jeweiligen Impfungen tatsächlich nicht vorgenommen worden sein sollen.
Dem Angeschuldigten soll dabei bewusst gewesen sein, dass die von ihm bescheinigten Impfungen nicht erfolgt waren. Nach Auffassung der ZKG wollte er mit den Eintragungen die zuständigen Gesundheitsbehörden über die Durchführung der Impfungen täuschen. Betroffen waren sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen.
Darüber hinaus wirft die Anklage dem Arzt vor, die nicht durchgeführten Impfungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) abgerechnet zu haben. Dies soll im Rahmen von zehn Sammelabrechnungen für die Quartale vom dritten Quartal 2022 bis zum vierten Quartal 2024 geschehen sein. Der KVB soll dadurch ein Schaden von 21.285,32 Euro entstanden sein.
Der Arzt befand sich seit dem 8. Juli 2025 zunächst in Untersuchungshaft. Ende Oktober 2025 setzte das Landgericht Nürnberg-Fürth den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug. Bereits seit Juni 2025 besteht gegen den Angeschuldigten ein vorläufiges Berufsverbot.
Nach Angaben der ZKG legte der Arzt im Ermittlungsverfahren ein umfassendes Geständnis ab. Die Ermittlungen wurden gemeinsam mit dem Kommissariat 3 der Kriminalpolizeiinspektion Landshut geführt.
Neben einer Bestrafung strebt die ZKG im Fall einer Verurteilung auch die Einziehung noch offener Schadensbeträge an. Damit sollen die entstandenen Schäden letztlich wiedergutgemacht werden.
Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun die zuständige Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeschuldigten die Unschuldsvermutung.





