München-Milbertshofen: Lebenslange Haftstrafe nach tödlichem Cannabisraub rechtskräftig

Karlsruhe, 28. Juli 2026 (JPD). Die Verurteilung eines Mannes zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen eines tödlichen Cannabisraubs in München-Milbertshofen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten weitgehend verworfen.

Das Landgericht München I hatte den Mann wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge, bewaffnetem Handeltreiben mit Cannabis sowie Waffenverstößen verurteilt. Zudem ordnete es die Einziehung der Tatwaffe, des bei der Tat eingesetzten Autos und des Wertes von Taterträgen in Höhe von 6.000 Euro an.

Händler bei Übergabe erschossen

Nach den Feststellungen hatte der Angeklagte gemeinsam mit einem bereits rechtskräftig verurteilten Beteiligten den Kauf von drei Kilogramm Cannabis für 15.000 Euro vereinbart. Das Cannabis sollte anschließend gewinnbringend weiterverkauft werden.

Der Angeklagte entschloss sich jedoch, sich die Drogen ohne Bezahlung zu verschaffen. Bei der vereinbarten Übergabe am 3. Juni 2024 in München-Milbertshofen erschoss er den Händler mit einer halbautomatischen Pistole und floh mit dem Cannabis.

Der weitere Beteiligte verkaufte die Beute anschließend weiter. Den für den Angeklagten vorgesehenen Erlösanteil von 6.000 Euro warf er in den Briefkasten von dessen Bruder. Der Angeklagte war zu diesem Zeitpunkt bereits festgenommen worden und erhielt das Geld nicht.

Einziehung von 6.000 Euro entfällt

Die Überprüfung des Urteils ergab nach Angaben des 1. Strafsenats im Wesentlichen keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Lediglich die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 6.000 Euro hob der Bundesgerichtshof auf.

Der Angeklagte habe keinen Besitz an dem Verkaufserlös erlangt. Im Übrigen blieb das Urteil bestehen. Das Strafverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 9. Juni 2026 – 1 StR 53/26

Vorinstanz: Landgericht München I, Urteil vom 8. Oktober 2025 – 2 Ks 127 Js 152759/24

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