
Berlin, 16. Juli 2026 (JPD). Das Landgericht Berlin I hat einen 31-jährigen Angeklagten wegen Totschlags zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung der Schwurgerichtskammer tötete er Ende Januar einen 21-jährigen Mann mit zahlreichen Messerstichen.
Die Tat ereignete sich nach einem gemeinsamen Abend in einer Wohnung in Berlin-Mahlsdorf. Der Angeklagte soll dem Opfer ohne erkennbaren Anlass mit einem etwa 30 Zentimeter langen Küchenmesser schwere Stich- und Schnittverletzungen am Hals und im Brustbereich zugefügt haben. Der Mann verblutete.
Motiv blieb ungeklärt
Das Motiv konnte die Kammer nicht feststellen. Auch ein Mordmerkmal im Sinne von § 211 Strafgesetzbuch sah sie als nicht erwiesen an. Hinweise auf eine erheblich verminderte oder aufgehobene Schuldfähigkeit aufgrund einer psychischen Störung hätten sich ebenfalls nicht ergeben.
Strafschärfend berücksichtigte das Gericht neben dem Tatbild die schweren psychischen Folgen für die anwesenden Zeugen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann mit der Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden.
Landgericht Berlin I, Urteil vom 16. Juli 2026 – 522 Ks 3/26



