
Berlin, 15. Juli 2026 (JPD). Genossenschaften sollen künftig regelmäßig innerhalb von 20 Werktagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen gegründet werden können. Das sieht ein von der Bundesregierung beschlossener Gesetzentwurf zur Modernisierung des Genossenschaftsrechts vor.
Für die Registergerichte soll eine entsprechende Eintragungsfrist gelten. Zudem sollen die Suche nach einem Prüfungsverband erleichtert und die Anforderungen an die Gründungsprüfung präzisiert werden.
Mehr digitale Verfahren
Nicht erforderliche Schriftformerfordernisse sollen entfallen und durch die Textform ersetzt werden. Informationen an Mitglieder könnten damit grundsätzlich digital übermittelt werden. Auch Gründungsversammlungen, Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Vertreterwahlen sollen digital möglich sein.
Zugleich plant die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen gegen eine missbräuchliche Nutzung der Rechtsform. Dazu sollen die Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände ausgeweitet und deren staatliche Aufsicht verstärkt werden.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.





