Elf Jahre Haft nach tödlichem Messerangriff auf Stiefmutter

München, 14. Juli 2026 (JPD). Das Landgericht München I hat Emanuel R. wegen Totschlags an seiner Stiefmutter zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Das Schwurgericht ordnete zudem die Fortdauer der Untersuchungshaft an.

Nach den Feststellungen des Gerichts besuchte der Angeklagte im Juni 2025 seinen Vater. Während eines Streits soll die spätere Getötete seine beruflichen Leistungen kritisiert und ihn beleidigt haben. Der Angeklagte griff daraufhin zu einem Messer und fügte ihr mehr als 60 Verletzungen zu.

Das Gericht ging davon aus, dass der Mann mit Tötungsabsicht handelte. Ausländerfeindliche Beweggründe schloss die Strafkammer aus.

Keine Mordmerkmale festgestellt

Rechtlich wertete das Landgericht die Tat als Totschlag. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei nicht erfüllt, weil die Geschädigte zum Zeitpunkt des Messerangriffs nicht mehr arglos gewesen sei. Der Angeklagte sei zudem uneingeschränkt schuldfähig gewesen.

Zu seinen Gunsten berücksichtigte das Gericht, dass er den Tatvorwurf eingeräumt und Verantwortung übernommen habe. Strafschärfend wertete die Kammer unter anderem die Tötungsabsicht und die vollständige Unterlegenheit des Opfers.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft können Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

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