
Bonn, 9. Juli 2026 (JPD). Die Ravensburger AG darf eine Mehrheitsbeteiligung an der Margarete Steiff GmbH übernehmen. Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss der beiden bekannten deutschen Spielwarenunternehmen freigegeben.
Steiff mit Sitz in Giengen an der Brenz gehört zu den traditionsreichsten Marken Deutschlands. Das Unternehmen ist vor allem für Teddybären und Plüschtiere bekannt, stellt aber auch Baby- und Kinderbekleidung her. Ravensburger zählt zu den führenden deutschen Spielwarenunternehmen und ist insbesondere mit Spielen, Puzzles, Büchern und Kreativprodukten am Markt vertreten.
Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes bestehen gegen die Übernahme keine wettbewerblichen Bedenken. Der Zusammenschluss führe zwar zwei sehr bekannte deutsche Spielwarenhersteller zusammen, erklärte Behördenpräsident Andreas Mundt. Die Produktportfolios der Unternehmen überschnitten sich jedoch nicht.
Auch darüber hinaus erwartet die Behörde keine nachteiligen Auswirkungen auf den Wettbewerb. Im Spielwareneinzelhandel stünden den Unternehmen hinreichend starke Abnehmer gegenüber, sodass der Zusammenschluss kartellrechtlich unbedenklich sei.




