Bundesanwaltschaft lässt mutmaßliches IS-Mitglied im Ortenaukreis festnehmen

Karlsruhe, 2. Juli 2026 (JPD). Die Bundesanwaltschaft hat im Ortenaukreis einen irakischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ festnehmen lassen. Die Festnahme erfolgte am Donnerstag durch Beamte des Landeskriminalamts Baden-Württemberg auf Grundlage eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 2026.

Der Beschuldigte Abdulhamid A. ist nach Angaben der Bundesanwaltschaft dringend verdächtig, sich zunächst als Heranwachsender und später als Erwachsener mitgliedschaftlich in einer terroristischen Vereinigung im Ausland betätigt zu haben. Der Vorwurf stützt sich auf die Paragrafen 129a und 129b Strafgesetzbuch sowie auf Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes.

Nach dem Haftbefehl soll sich Abdulhamid A. spätestens im April 2016 im Irak dem „Islamischen Staat“ angeschlossen haben. Bis in das Frühjahr 2017 sei er bei einer Kampfeinheit der Organisation eingesetzt gewesen.

Der Beschuldigte wurde noch am Tag der Festnahme dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser eröffnete ihm den Haftbefehl und ordnete den Vollzug der Untersuchungshaft an.

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