
Berlin, 30. Juni 2026 (JPD). Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen eine frühere Mitarbeiterin des Landesamts für Einwanderung sowie fünf weitere Personen erhoben. Der inzwischen 27 Jahre alten ehemaligen Mitarbeiterin werden 30 Fälle der Bestechlichkeit vorgeworfen. Die weiteren Angeschuldigten sollen ihr in verschiedenen Fällen Beihilfe geleistet haben.
Die Hauptangeschuldigte war von April 2022 bis Juli 2024 beim Landesamt für Einwanderung in Berlin beschäftigt. Nach dem Anklagevorwurf soll sie in Absprache mit den weiteren Angeschuldigten gegen Zahlung von Geldbeträgen rechtswidrig Termine für Kunden vergeben oder Daten aus dem Melderegister abgefragt haben.
Die verlangten Beträge sollen zwischen 5 Euro und 170 Euro gelegen haben. Ab Januar 2024 soll die frühere Mitarbeiterin zudem gemeinsam mit einer inzwischen 36 Jahre alten Mitangeschuldigten und einem inzwischen 34 Jahre alten Mitangeschuldigten Social-Media-Kanäle genutzt haben, um Termine für Kunden zu buchen.
Insgesamt sollen die Angeschuldigten auf diese Weise 2.262 Euro unrechtmäßig vereinnahmt und untereinander aufgeteilt haben. Zu den Vorwürfen haben sie sich nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft nicht geäußert.
Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun ein Schöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten.





