Festnahme im Enzkreis: Rumäne soll rechtsextreme Terrorgruppe geplant haben

Karlsruhe, 30. Juni 2026 (JPD). Die Bundesanwaltschaft hat einen rumänischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts der versuchten Gründung einer ausländischen rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung festnehmen lassen. Der Beschuldigte Nichita P. wurde am Dienstag im Enzkreis in Baden-Württemberg durch Polizeikräfte aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg festgenommen.

Dem Mann wird vorgeworfen, versucht zu haben, als Rädelsführer eine ausländische terroristische Vereinigung zu gründen. Die Bundesanwaltschaft stützt den Haftbefehl unter anderem auf den Verdacht nach § 129a und § 129b Strafgesetzbuch. Außerdem wird dem Beschuldigten die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zur Last gelegt. Im angenommenen Tatzeitraum soll er teilweise Heranwachsender gewesen sein.

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft soll sich Nichita P. seit Anfang 2023 um den Aufbau einer rechtsextremistischen Gruppierung bemüht haben. Ziel der Gruppe sei es gewesen, in Rumänien einen „Krieg des Terrors“ zu entfachen, den rumänischen Staat zu Fall zu bringen und ein neues Staatsgebilde nach nationalsozialistischem Vorbild zu errichten.

Zur Gewinnung von Mitgliedern soll der Beschuldigte von Deutschland aus über einen Messenger-Dienst zwei Kanäle betrieben haben. Diese hätten sich insbesondere an junge Rumänen gerichtet. Über die Kanäle soll er Abonnenten und Mitglieder zur Begehung verschiedener Straftaten aufgefordert haben.

Nach dem Haftbefehl ging es dabei unter anderem um Graffiti mit rechtsextremen Symbolen, Brandanschläge auf Gebäude, die von Migranten oder Personen aus der LGBTQ-Community genutzt werden, sowie um schwere Gewalttaten. Außerdem soll der Beschuldigte Anleitungen zur Herstellung von Gift und Sprengstoffen sowie zum Bau von Molotow-Cocktails und Autobomben veröffentlicht haben.

Nichita P. sollte noch am Dienstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Dieser entscheidet über die Verkündung des Haftbefehls und den Vollzug der Untersuchungshaft.

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