Prostituierte nach Erpressung eines Priesters zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt

Würzburg, 25. Juni 2026 (JPD) Das Landgericht Würzburg hat eine 30-jährige Rumänin wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 14 Fällen, Erpressung sowie Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Zugleich ordnete die 8. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Dr. Eicker die Wertersatzeinziehung in Höhe von 309.900 Euro an. Der Haftbefehl gegen die Angeklagte bleibt aufrechterhalten.

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte die Angeklagte über Jahre hinweg mehrere ältere Männer, darunter einen inzwischen pensionierten katholischen Priester, um mehr als 300.000 Euro gebracht. Sie spiegelte den Geschädigten unter anderem schwere Erkrankungen vor, um Geld für angebliche Behandlungskosten zu erhalten. Gegenüber dem Geistlichen soll sie zudem mit der Veröffentlichung heimlich gefertigter Nacktaufnahmen sowie der Offenlegung der Beziehung gegenüber dem Bistum gedroht haben.

Das Urteil folgte weitgehend dem Geständnis der Angeklagten. Der Vorsitzende Richter machte deutlich, dass der Sachverhalt aufgrund des umfassenden Geständnisses nur noch eine untergeordnete Rolle gespielt habe. Im Mittelpunkt der Entscheidung habe vielmehr die Frage des angemessenen Strafmaßes gestanden.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten beantragt. Strafschärfend wertete sie insbesondere die erhebliche Schadenshöhe, das gezielte Ausnutzen des besonderen Vertrauensverhältnisses zu den Geschädigten sowie die mit den Taten verbundene Scham, der die Opfer ausgesetzt worden seien. Zugunsten der Angeklagten berücksichtigte sie deren Geständnis sowie den Umstand, dass sie bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war.

Die Verteidigung hatte demgegenüber eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten beantragt. Rechtsanwalt Roj Khalaf hob hervor, dass zwischen der Angeklagten und den Geschädigten über Jahre hinweg persönliche Beziehungen bestanden hätten und diese selbst durch gemeinsame Urlaube und Unternehmungen zum Geschehen beigetragen hätten. Das umfassende Geständnis müsse strafmildernd erheblich ins Gewicht fallen. Zugleich mahnte er, zwischen moralischer Bewertung und strafrechtlicher Verantwortlichkeit zu unterscheiden. Sein Mitverteidiger Alin Mellmann schloss sich dieser Bewertung an und betonte, die Angeklagte sei keine kaltblütige Betrügerin oder Erpresserin und stelle keine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Zudem verwies er auf die inzwischen mehr als achtmonatige Untersuchungshaft.

In ihrem letzten Wort entschuldigte sich die Angeklagte bei Gericht. Es tue ihr leid, was sie getan habe, erklärte sie. Sie habe dies nicht mit Absicht gemacht.

Bei der Strafzumessung stellte die Strafkammer sowohl für den Betrug als auch für die Erpressung jeweils einen besonders schweren Fall fest, da die Angeklagte gewerbsmäßig gehandelt habe. Strafschärfend berücksichtigte das Gericht insbesondere die erhebliche Schadenshöhe. Deutlich zugunsten der Angeklagten fiel dagegen ihr Geständnis ins Gewicht, dem die Kammer einen erheblichen Wert für die Verfahrensökonomie beimaß.

Der Fall hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Im Mittelpunkt stand die Beziehung der Angeklagten zu einem katholischen Priester im Ruhestand, den sie nach den Feststellungen über Jahre hinweg zunächst durch vorgetäuschte Erkrankungen und später durch Drohungen mit der Veröffentlichung von Nacktaufnahmen zu erheblichen Zahlungen veranlasste. Zudem leitete das Bistum Würzburg am 19. Juni 2026 ein kirchenrechtliches Verfahren gegen den Priester ein, um den Geistlichen zur Verantwortung zu ziehen.

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