Landgericht Leipzig verhängt lange Haftstrafe gegen Cybertrading-Manager

Dresden, 24. Juni 2026 (JPD) Das Landgericht Leipzig hat einen 41-jährigen Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs im Bereich des sogenannten Cybertradings zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Urteil der Wirtschaftsstrafkammer vom 4. Juni 2026 ist rechtskräftig, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mitteilte.

Nach Angaben der Behörde handelt es sich erstmals in Sachsen um eine hohe Freiheitsstrafe gegen ein Mitglied des Managements im Bereich des Cybertradings. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden leitet nun die Strafvollstreckung ein.

Der israelische Verurteilte war nach den gerichtlichen Feststellungen in den Jahren 2020 bis 2022 im mittleren Management eines international agierenden sogenannten Brandbetreibers tätig. Solche Betreiber steuern Online-Anlagebetrugsplattformen, über die Anleger mit vermeintlichen Handelsgeschäften und hohen Gewinnversprechen zur Einzahlung von Geld bewegt werden.

Allein in Deutschland soll der Brandbetreiber einen Schaden von mehr als vier Millionen Euro verursacht haben. Weltweit geht die Generalstaatsanwaltschaft von einem mutmaßlichen Schaden von mehr als 65 Millionen Euro aus. Der im Urteil festgestellte Sachverhalt umfasst 599 deutschsprachige Geschädigte, darunter auch Betroffene aus Sachsen.

Nach den Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes Sachsen betrieb die Tätergruppierung mehrere Callcenter, unter anderem in Georgien und Israel. Von dort aus sollen Callcenteragenten Geschädigte weltweit kontaktiert und zu Investitionen auf fingierten Online-Handelsplattformen veranlasst haben.

Der Verurteilte war im Juni 2024 in Montenegro aufgrund eines von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden beantragten internationalen Haftbefehls festgenommen und anschließend nach Deutschland ausgeliefert worden. Die Anklage wurde im Dezember 2025 erhoben. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung befand sich der Mann ununterbrochen in Untersuchungshaft.

Im Prozess legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Zudem leistete er eine Schadenswiedergutmachung von mehr als 200.000 Euro. Über die Verteilung des Geldes an Geschädigte soll im Rahmen der Strafvollstreckung entschieden werden. Die Freiheitsstrafe soll in einer sächsischen Justizvollzugsanstalt vollstreckt werden.

Beim Cybertrading werden Anleger regelmäßig über Werbeanzeigen auf vermeintliche Handelsplattformen gelockt. Dort werden Kundenkonten angelegt und Einzahlungen auf ausländische Konten veranlasst. Tatsächlich werden die Gelder nach Angaben der Ermittler nicht gewinnbringend investiert. Stattdessen werden den Geschädigten über manipulierte Plattformen angebliche Gewinne vorgetäuscht, um weitere Zahlungen auszulösen. Verlangen Anleger Auszahlungen oder werden misstrauisch, bricht der Kontakt häufig ab oder das Investment wird als plötzlicher Totalverlust dargestellt.

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