61-Jähriger durch herabfallenden Blumenkübel getötet – Frau wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Berlin, 24. Juni 2026 (JPD) Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen eine 32-jährige Frau erhoben, nachdem ein Mann in Berlin-Gesundbrunnen durch einen herabfallenden Blumenkübel tödlich verletzt worden war. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun das Schöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten.

Der Angeschuldigten wird vorgeworfen, einen knapp fünf Kilogramm schweren Ton-Blumenkübel ungesichert auf der Brüstung ihres Balkons im zweiten Obergeschoss abgestellt zu haben. Nach den Ermittlungen befand sich der Kübel außerhalb einer Metallstrebe des Balkongeländers in Richtung eines darunter verlaufenden Gehwegs.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Deutsche Wetterdienst am 5. April 2026 für das Berliner Stadtgebiet vor Windböen gewarnt. Am darauffolgenden Ostermontag soll eine Windböe den Blumenkübel vom Balkon geweht haben. Der herabstürzende Kübel traf einen 61-jährigen Hausbewohner auf dem Gehweg am Kopf.

Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen erlag der Mann noch am Unglücksort seinen Verletzungen.

Die 32-Jährige hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert. Mit der Anklage wirft die Staatsanwaltschaft ihr vor, die erforderlichen Sicherungspflichten für den auf dem Balkon abgestellten Gegenstand verletzt und dadurch den Tod des Mannes fahrlässig verursacht zu haben.

Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens hat nun das Amtsgericht Tiergarten zu entscheiden.

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