
Arnsberg, 23. Juni 2026 (JPD)
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat den Abschuss des Wolfs GW1896m („Milan“) vorläufig gestoppt. Mit Beschluss vom 19. Juni 2026 stellte die 8. Kammer die aufschiebende Wirkung der Klage einer Naturschutzorganisation gegen eine zuvor erteilte jagdrechtliche Genehmigung wieder her. Damit darf der Wolf oder ein vergleichbarer männlicher adulter Wolf bis auf Weiteres nicht getötet werden.
Nach Auffassung des Gerichts erweist sich die Abschussgenehmigung bei summarischer Prüfung im Eilverfahren als unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Es fehle an der Erforderlichkeit der Maßnahme, da mildere Mittel zur Verfügung stünden, um landwirtschaftliche Schäden durch Wolfsrisse zu verhindern.
Die Kammer verwies darauf, dass die überwiegende Zahl der im Kreis Olpe registrierten Nutztierrisse bei Herden ohne ausreichende Schutzmaßnahmen erfolgt sei. Landesweit hätten in 40 von 47 dokumentierten Fällen keine Herdenschutzmaßnahmen bestanden. Daher spreche vieles dafür, dass ein konsequenter Ausbau von Schutzvorkehrungen wie Elektrozäunen oder Herdenschutzhunden künftige Schäden erheblich reduzieren könne.
Ein Abschuss würde zwar weitere Schäden durch den konkreten Wolf ausschließen, jedoch nur hinsichtlich dieses einzelnen Tieres. Herdenschutzmaßnahmen böten dagegen einen generellen Schutz vor Wolfsangriffen und seien deshalb nach Ansicht des Gerichts nicht weniger wirksam. Zudem habe der Wolf GW1896m innerhalb von fünf Jahren lediglich sieben Mal bestehende Schutzmaßnahmen überwunden. Daraus lasse sich nicht ableiten, dass er gelernt habe, Herdenschutzsysteme dauerhaft zu umgehen.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.





