
München, 19. Juni 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht München hat einen Eilantrag gegen die Vergabe des Volkssängerzeltes auf der Oidn Wiesn 2026 abgelehnt. Nach Auffassung der Richter bestehen keine offensichtlichen rechtlichen Bedenken gegen die Entscheidung der Landeshauptstadt München, einer Mitbewerberin den Zuschlag für das Festzelt zu erteilen (Beschluss vom 19. Juni 2026, Az. M 7 E 26.3494).
Die Antragstellerin, die bereits mit einer Hühnerbraterei für das Oktoberfest 2026 zugelassen ist, wollte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes selbst die Zulassung für das Volkssängerzelt erreichen. Sie rügte insbesondere die Bewertung ihrer Bewerbung im Vergleich zur ausgewählten Konkurrentin. Beanstandet wurden unter anderem die Kriterien Volksfesterfahrung, Ausstattung, technischer Standard, Ortsansässigkeit, Eigentum und Ökologie.
Das Gericht bestätigte jedoch die Auswahlentscheidung der Stadt. Es sei nicht zu beanstanden, dass beim Kriterium „Volksfesterfahrung“ auf die hinter den Unternehmen stehenden geschäftsführenden Gesellschafter und nicht auf die juristischen Personen selbst abgestellt worden sei. Ebenso habe die Stadt beim Volkssängerzelt höhere Anforderungen an die Ausstattung stellen dürfen als bei einer Bewerbung für eine Hühnerbraterei.
Auch die schlechtere Bewertung der Antragstellerin beim Kriterium „Eigentum“ sei rechtmäßig. Die für den Betrieb des Volkssängerzeltes erforderliche Zelterweiterung habe zum maßgeblichen Anmeldeschluss nicht nachweislich in unmittelbar aufbaufähiger Form zur Verfügung gestanden. Auf weitere von der Antragstellerin angegriffene Kriterien kam es nach Auffassung der Kammer nicht mehr an, da selbst eine abweichende Bewertung den Punktevorsprung der ausgewählten Bewerberin nicht beseitigt hätte.
Die Oidn Wiesn findet parallel zum Oktoberfest vom 19. September bis 4. Oktober 2026 statt. Grundlage der Vergabe ist ein vom Münchner Stadtrat beschlossenes Auswahlsystem mit 13 Bewertungskriterien.
Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde zum Bayerischer Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.





