
Gelsenkirchen, 17. Juni 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit Beschluss vom 17. Juni 2026 (Az. 8 L 455/26) den Eilantrag eines türkischen Staatsangehörigen gegen seine Ausweisung aus Deutschland abgelehnt. Die Richter sehen die von der Stadt Gelsenkirchen verfügte Ausweisung nach summarischer Prüfung als offensichtlich rechtmäßig an.
Der Mann war vom Landgericht Essen wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Nach den Feststellungen hatte er auf dem Bahnhofsvorplatz in Gelsenkirchen mit einem Messer in Tötungsabsicht auf seine frühere Lebensgefährtin eingestochen. Schwere Verletzungen konnten nur durch das Eingreifen eines gemeinsamen Sohnes sowie weiterer Passanten verhindert werden.
Die Stadt Gelsenkirchen verfügte daraufhin die Ausweisung des Mannes, drohte seine Abschiebung in die Türkei aus der Haft heraus an und verhängte ein auf acht Jahre und sechs Monate befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot. Zudem ordnete sie die sofortige Vollziehung an.
Die 8. Kammer sah sowohl eine Wiederholungsgefahr als auch ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Durchsetzung der Ausweisung. Die abgeurteilte Gewalttat stelle die bislang schwerste Verfehlung in einer Reihe insbesondere frauenfeindlich motivierter Straftaten dar. Bereits zuvor war der Mann wegen Beleidigung und Körperverletzung rechtskräftig verurteilt worden.
Auch die Interessenabwägung falle zulasten des Antragstellers aus. Zwar lebt dieser seit 1993 überwiegend rechtmäßig in Deutschland und hat zwei minderjährige Söhne. Nach Auffassung des Gerichts steht einer nachhaltigen Integration jedoch entgegen, dass er während seines Aufenthalts keiner Erwerbstätigkeit nachging und mehrfach erheblich straffällig geworden ist. Der Schutz der Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit überwiege deshalb seine Bleibeinteressen.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.


