Einigung vor Verwaltungsgericht: Karl-May-Festspiele in Mörschied können stattfinden

Koblenz, 17. Juni 2026 (JPD) Die Karl-May-Festspiele in Mörschied können wie geplant am 20. Juni 2026 beginnen. In einem immissionsschutzrechtlichen Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Koblenz am 12. Juni 2026 eine Einigung zwischen einer Anwohnerin, dem Veranstalter und der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen vermittelt (Az. 4 L 578/26.KO).

Hintergrund des Verfahrens war eine von der Verbandsgemeinde erteilte Ausnahmegenehmigung, die für die abendlichen Aufführungen im Juni und Juli 2026 Überschreitungen der üblichen Ruhezeiten und Lärmgrenzwerte zuließ. Gegen diese Genehmigung hatte eine Anwohnerin Widerspruch eingelegt und gerichtlichen Eilrechtsschutz beantragt.

Im Erörterungstermin gelang es dem Gericht, einen Vergleich zwischen den Beteiligten herbeizuführen. Die Richter hoben dabei sowohl die kulturelle Bedeutung der Karl-May-Festspiele für die Region als auch das berechtigte Interesse der Nachbarschaft an der Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben hervor.

Im Rahmen der Einigung wurden die ursprünglich genehmigten Schalldruck- und Lärmwerte reduziert. Zudem verpflichtete sich der Veranstalter, auf den Einsatz von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 zu verzichten.

Darüber hinaus sagte die Nationalparkverbandsgemeinde zu, im laufenden Widerspruchsverfahren die Einholung eines Gutachtens zu prüfen. Dieses soll die tatsächliche Lärmbelastung am Wohnhaus der Antragstellerin während eines gesamten Veranstaltungstages untersuchen.

Nach Auffassung des Gerichts wurde damit ein sachgerechter Ausgleich zwischen den Interessen des Veranstalters, der Öffentlichkeit und der betroffenen Nachbarschaft erreicht. Die Durchführung der diesjährigen Karl-May-Festspiele ist damit gesichert.

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