Verwaltungsgericht Berlin weist Klage gegen Durchgangsverkehr im Waldseeviertel ab

Berlin, 12. Juni 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Klage von Anwohnern gegen den motorisierten Durchgangsverkehr im Waldseeviertel an der Grenze zwischen Berlin und Brandenburg als unzulässig abgewiesen. Die Kläger, die einer Bürgerinitiative für Verkehrsberuhigung nahestehen, wollten erreichen, dass der Durchgangsverkehr in den als Ausweichrouten genutzten Wohnstraßen des Gebiets unterbunden wird. Betroffen sind insbesondere die Schildower Straße und die Elsestraße zwischen dem Berliner Ortsteil Hermsdorf und der brandenburgischen Gemeinde Glienicke/Nordbahn.

Nach Darstellung der Kläger führe der Durchgangsverkehr zu erheblichen Verkehrsgefahren, unzumutbarer Lärmbelastung und problematischem Verhalten ortsfremder Verkehrsteilnehmer. Die Hauptverbindung zwischen Berlin und Brandenburg sei zwar die Bundesstraße 96, dennoch werde ein erheblicher Teil des Verkehrs über Wohnstraßen geleitet.

Gericht verneint Anspruch auf Sperrung des Durchgangsverkehrs

Die 1. Kammer sah die Kläger jedoch nicht als klagebefugt an. Ein Anspruch gegenüber dem Land Berlin auf eine Teileinziehung der Straßenabschnitte an der Landesgrenze, die den Kraftfahrzeugverkehr grundsätzlich ausschließen würde, bestehe nicht. Eine solche Umwidmung diene öffentlichen Interessen und vermittle keine subjektiven Rechte einzelner Anwohner.

Auch besondere Anliegerrechte konnten die Kläger nach Auffassung des Gerichts nicht geltend machen, da sie nicht unmittelbar an den betroffenen Straßenabschnitten wohnen. Ebenso verneinte die Kammer einen Anspruch auf andere verkehrsrechtliche Maßnahmen wie die Ausweisung einer Anliegerstraße. Zwar könne die Straßenverkehrsordnung Schutz vor unzumutbaren Verkehrsbelastungen gewähren, daraus folge jedoch kein Anspruch, den Durchgangsverkehr in einem gesamten Stadtquartier zu unterbinden.

Gegen das Urteil vom 9. Juni 2026 kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner