
Karlsruhe, 12. Juni 2026 (JPD) Die Stadt Pforzheim muss auf der diesjährigen Pforzheimer Mess‘ keinen weiteren „Musikexpress“ als Fahrgeschäft zulassen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Eilantrag eines Schaustellerbetriebs gegen die Auswahlentscheidung der Stadt abgelehnt. Damit bleibt es bei der Vergabe eines einzelnen Standplatzes für die Untergruppe der Familienrundfahrgeschäfte. Die Entscheidung basiert auf einer voraussichtlich rechtmäßigen Auswahl im Rahmen des bestehenden Platzmangels.
Für die vom 12. bis 21. Juni 2026 stattfindende Messe waren in der Kategorie der Familienrundfahrgeschäfte fünf Bewerbungen eingegangen. Die Stadt hatte jedoch nur einen Standplatz vorgesehen und sich im Auswahlverfahren für einen Mitbewerber entschieden. Grundlage war nach Angaben der Stadt eine höhere Attraktivität des ausgewählten Fahrgeschäfts. Die unterlegene Antragstellerin wandte sich dagegen im Wege des Eilrechtsschutzes.
Auswahlentscheidung der Stadt Pforzheim rechtmäßig
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe bestätigte die Entscheidung der Stadt. Wegen des begrenzten Platzangebots habe keine vollständige Berücksichtigung aller Bewerbungen erfolgen können. Die Auswahl anhand der Attraktivität sei ermessensfehlerfrei erfolgt und rechtlich nicht zu beanstanden.
Ein objektiv messbarer Vorsprung der Antragstellerin in den Kriterien Gesamteindruck, Fassade, Bemalung und Beleuchtung sei nicht erkennbar gewesen. Zudem habe die Stadt den ausgewählten Betrieb zu Recht als familien- und behindertenfreundlicher bewertet. Dieser ermögliche etwa durch zusätzliches Personal Fahrten für Kinder unter acht Jahren ohne erwachsene Begleitung, biete vergünstigte Preise sowie einen rollstuhlgerechten Zugang. Auch die kostenlose Nutzung für behinderte Personen mit Begleitperson sei berücksichtigt worden.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Antragstellerin kann Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen. Parallel ist ein Klageverfahren unter dem Aktenzeichen 3 K 13336/25 anhängig.


