Jahreskonferenz der Sozialgerichtsbarkeit diskutiert Verfahrensbeschleunigung und KI

Mainz, 11. Juni 2026 (JPD) Die Präsidentinnen und Präsidenten der 14 Landessozialgerichte haben sich vom 11. bis 13. Mai 2026 in Mainz zu ihrer Jahreskonferenz getroffen. Gastgeber war der Präsident des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz, Stephan Gutzler. An der Tagung nahmen zudem die Präsidentin des Bundessozialgerichts, Christine Fuchsloch, sowie zwei Vertreterinnen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales teil.

Die Konferenz dient dem regelmäßigen Austausch über organisatorische und rechtspolitische Entwicklungen in der Sozialgerichtsbarkeit. Grundlage der Beratungen waren unter anderem vorbereitende Jahrestagungen der Geschäftsleitungen sowie der IT-Referentinnen und -Referenten der Landessozialgerichte. Deren Ergebnisse flossen in die Beratungen der Präsidentenkonferenz ein.

Reformen im Sozialrecht und steigende Verfahrenszahlen

Im Mittelpunkt der Beratungen standen neben Fragen der Geschäftsentwicklung und Personalsituation auch aktuelle gesetzgeberische Vorhaben. Begrüßt wurde insbesondere die geplante Verlagerung bestimmter Rechtsgebiete von der Verwaltungs- in die Sozialgerichtsbarkeit, wie sie im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vorgesehen ist. Betroffen sind unter anderem die Bereiche Wohngeld, BAföG, Unterhaltsvorschuss und Teile der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII.

Vor dem Hintergrund bundesweit steigender Fallzahlen diskutierte die Konferenz zudem Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung sowie eine mögliche Erweiterung der erstinstanzlichen Zuständigkeiten der Landessozialgerichte in Verfahren mit breiter Bedeutung, insbesondere im Krankenversicherungsrecht.

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Justiz. Die Präsidentinnen und Präsidenten sprachen sich für die zügige Bereitstellung rechtssicherer KI-Anwendungen in der Sozialgerichtsbarkeit aus. Zugleich wurde eine länderübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet, die Lösungen für den Umgang mit zunehmenden Verfahrenskomplexitäten, etwa umfangreichen Schriftsätzen, entwickeln soll.

Die Landessozialgerichte sind in den Ländern die höchsten Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit und entscheiden über Berufungen in sozialrechtlichen Streitigkeiten. Die nächste Jahreskonferenz ist für 2027 in Nordrhein-Westfalen vorgesehen.

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