
Hannover, 5. Juni 2026 (JPD) Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den Antrag der Inselgemeinde Langeoog auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg abgelehnt. Damit bleibt die Entscheidung aus dem März 2025 rechtskräftig, mit der Zweitwohnungsteuerbescheide auf der Insel aufgehoben worden waren. Der 9. Senat entschied am 3. Juni 2026.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte im Ausgangsverfahren die Klage von Inhabern einer Zweitwohnung auf Langeoog gegen entsprechende Steuerbescheide für das Jahr 2024 stattgegeben. Es begründete die Aufhebung damit, dass die Bescheide auf einer unwirksamen Zweitwohnungsteuersatzung der Gemeinde beruhten. Zudem genüge die zugrunde gelegte Schätzung des jährlichen Mietaufwands nicht den rechtlichen Anforderungen.
Zweitwohnungsteuer Langeoog: OVG sieht keine ernstlichen Zweifel an erstinstanzlicher Entscheidung
Die Inselgemeinde Langeoog beantragte beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung gegen das Urteil. Der 9. Senat sah jedoch weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung noch eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache. Die von der Gemeinde vorgebrachten Gründe reichten hierfür nicht aus.
Der Beschluss ist unanfechtbar, womit das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg rechtskräftig ist. Nach Angaben des Gerichts wurden am selben Tag in mehr als 50 Parallelverfahren entsprechende Anträge auf Zulassung der Berufung aus vergleichbaren Gründen ebenfalls zurückgewiesen.


