Oktoberfest 2026: Vergabestreit um Paulaner-Festzelt und Schottenhamel geht in nächste Instanz

München, 5. Juni 2026 (JPD) Im Streit um die Vergabe von Festzelten für das Oktoberfest 2026 ist beim Bayerischen Obersten Landesgericht eine sofortige Beschwerde der WE Gutshof GmbH eingegangen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen Verg 5/26 e geführt.

Die Beschwerde richtet sich gegen einen Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 21. Mai 2026. Diese hatte den vergaberechtlichen Nachprüfungsantrag des Unternehmens gegen die von der Landeshauptstadt München beabsichtigte Zuteilung des Paulaner-Festzelts und der Schottenhamel-Festhalle an die vorgesehenen Brauereien beziehungsweise Wirte zurückgewiesen.

Aufschiebende Wirkung verhindert Zuschlag

Mit Einlegung der sofortigen Beschwerde tritt die gesetzlich vorgesehene aufschiebende Wirkung ein. Damit darf der Zuschlag für die betroffenen Vergaben weiterhin nicht erteilt werden.

Nach § 173 GWB endet die aufschiebende Wirkung grundsätzlich zwei Wochen nach Ablauf der Beschwerdefrist. Die Antragstellerin hat jedoch beantragt, die aufschiebende Wirkung zu verlängern. Über diesen Antrag hat der zuständige Senat bislang nicht entschieden.

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