
Münster, 13. Mai 2026 (JPD) Die Stadt Köln hat nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ihre Verpflichtung zur Eindämmung des nächtlichen Lärms am Brüsseler Platz weiterhin nicht ausreichend erfüllt. Das Gericht bestätigte am Mittwoch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, mit der der Stadt ein Zwangsgeld von 5.000 Euro angedroht worden war. Die Beschwerde der Stadt blieb erfolglos.
Grundlage ist ein seit dem 11. September 2024 rechtskräftiges Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 28. September 2023. Danach muss die Stadt wirksame Maßnahmen ergreifen, um gesundheitsgefährdenden nächtlichen Lärm an den Wohnungen der Anwohner zu verhindern. Zwei betroffene Anwohner hatten geltend gemacht, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, und vor dem Verwaltungsgericht Köln Erfolg gehabt.
Gericht fordert Gesamtkonzept zur Lärmreduzierung
Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts erklärte, die Stadt sei ihrer Verpflichtung auch unter Berücksichtigung zusätzlicher Maßnahmen nicht hinreichend nachgekommen. Dazu zählt insbesondere das zuletzt eingeführte Alkoholverbot auf dem Brüsseler Platz zwischen 21 Uhr und 6 Uhr. Messungen aus März und April 2026 hätten trotz kühler Witterung und zeitweiliger Schließung eines Lokals nächtliche Lärmwerte ergeben, die nur knapp unterhalb der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung lagen.
Nach Ansicht des Gerichts sei bei wärmerem Wetter und stärkerer Nutzung des Platzes erneut mit unzumutbaren Lärmbelastungen zu rechnen. Wegen der Vielzahl unterschiedlicher Lärmquellen sei ein umfassendes Konzept zur Ermittlung, Bewertung und Kontrolle der Maßnahmen erforderlich. Ein solches Gesamtkonzept liege bislang nicht vor.
Der Beschluss ist unanfechtbar. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 8 E 236/26; Vorinstanz war das Verwaltungsgericht Köln (9 M 37/25).


