Urteil nach Brand im Johann-Christian-Reil-Haus in Norden: Unterbringung in Klinik angeordnet

Aurich, 17. April 2026 (JPD) Das Landgericht Aurich hat die Unterbringung einer 32-jährigen Frau in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Nach Überzeugung der Schwurgerichtskammer hatte die Frau im Dezember 2024 in einer geschlossenen Abteilung des Johann-Christian-Reil-Hauses in Norden einen Brand gelegt. Die Entscheidung stützt sich auf die Feststellung, dass die Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung zur Tatzeit schuldunfähig war.

Brand in Pflegeeinrichtung führt zu schwerer Gefährdung

Nach den Feststellungen des Gerichts entzündete die Frau am 17. Dezember 2024 gegen 23 Uhr in ihrem Zimmer das Kopfkissen ihres Bettes und verursachte dadurch einen Brand. Zum Zeitpunkt des Feuers befanden sich 125 Bewohner in dem Gebäude, davon schliefen mindestens 89 Personen. Ein Bewohner erlitt eine Rauchgasvergiftung, weitere Verletzte oder Todesopfer konnten durch den Einsatz der Feuerwehr verhindert werden. Es entstanden Sachschäden von mehr als 105.000 Euro.

Das Gericht wertete das Geschehen als versuchten Mord in Tateinheit mit schwerer und versuchter besonders schwerer Brandstiftung sowie gefährlicher Körperverletzung. Es sah die Mordmerkmale der Heimtücke und der Verwendung gemeingefährlicher Mittel als erfüllt an. Die Kammer stellte zudem fest, dass die Frau die Tat in der Absicht beging, sich selbst zu töten, dabei aber den Tod anderer Bewohner zumindest billigend in Kauf nahm.

Nach den gerichtlichen Feststellungen litt die Frau an einer paranoid-halluzinatorischen Psychose, die ihre Schuldfähigkeit ausschloss. Aufgrund der fortbestehenden Gefährlichkeitsprognose ordnete das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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