Ludwigsburg: Landgericht Stuttgart wertet tödliches Autorennen als Mord und verhängt lebenslange Haft

Ludwigsburg, 7. April 2026 (JPD) Nach einem tödlichen Verkehrsunfall infolge eines illegalen Straßenrennens hat das Landgericht Stuttgart den Fahrer des Unfallfahrzeugs zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die 19. Große Strafkammer sah den Tatbestand des Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen als erfüllt an, jeweils in Tateinheit mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge sowie vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mordmerkmal und Tötungsvorsatz bei illegalem Autorennen

Der Bruder des Haupttäters wurde wegen versuchten Mordes in zwei Fällen, ebenfalls in Tateinheit mit mehreren Verkehrsdelikten, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Ein Cousin, der während der Fahrt Videoaufnahmen machte, erhielt wegen Beteiligung an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen eine einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Allen Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen; den beiden Haupttätern darf frühestens nach fünf Jahren eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Zudem wurden die beteiligten Fahrzeuge eingezogen.

Nach den Feststellungen der Kammer lieferten sich die beiden Hauptangeklagten bereits Stunden vor dem Unfall wiederholt Rennen im Straßenverkehr. Unmittelbar vor der Kollision beschleunigte der spätere Unfallfahrer sein Fahrzeug auf etwa 150 km/h und leitete erst kurz vor dem Zusammenstoß eine Bremsung ein. Die beiden späteren Opfer hatten ihr Fahrzeug aus einer Tankstelle heraus langsam in den Verkehr eingeführt und konnten aufgrund eingeschränkter Sichtverhältnisse nicht mehr ausweichen. Sie verloren unmittelbar das Bewusstsein und starben kurz darauf.

Das Gericht ging davon aus, dass die Angeklagten mit Tötungsvorsatz handelten. Sie hätten die erhebliche Gefährlichkeit ihres Verhaltens erkannt und dennoch aus dem Motiv gehandelt, das Rennen zu gewinnen. Dabei hätten sie den Tod unbeteiligter Dritter billigend in Kauf genommen. Als Mordmerkmal bejahte die Kammer insbesondere niedrige Beweggründe sowie den Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels.

Die Hauptverhandlung hatte am 5. Dezember 2025 begonnen und endete nach 16 Verhandlungstagen. Mehr als 60 Zeugen wurden vernommen, zudem erstatteten drei Sachverständige Gutachten. Die beiden Hauptangeklagten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Markiert:
Cookie Consent mit Real Cookie Banner