
Nürnberg, 28. Januar 2026 (JPD) – Die Jugendkammer I des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat einen zum Tatzeitpunkt 15-jährigen Jugendlichen wegen Mordes und versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren 6 Monaten verurteilt. Die Tat ereignete sich am 30. April 2025 in der Nürnberger Südstadt, als der Angeklagte in der Wohnung der Familie seiner Freundin mit einem Messer auf deren Bruder und dessen Lebensgefährtin einstach.
Heimtückischer Angriff mit tödlichem Ausgang
Nach den Feststellungen der Kammer stach der Jugendliche zunächst auf den schlafenden 19-jährigen Bruder seiner Freundin ein und fügte anschließend dessen 14-jähriger Lebensgefährtin zahlreiche Stich- und Schnittverletzungen zu, als diese Hilfe holen wollte. Der Bruder verstarb an den Folgen von 27 Stichverletzungen, die Jugendliche überlebte knapp und musste wochenlang intensivmedizinisch behandelt werden. Sie leidet bis heute an den langfristigen Folgen der schweren Verletzungen.
Die Jugendkammer sah in der Tat sowohl das Mordmerkmal der Heimtücke als auch niedrige Beweggründe verwirklicht. Als Motiv wertete das Gericht die gemeinsame Vorstellung des Angeklagten und seiner 13-jährigen Freundin, durch die Tötung der Familienangehörigen ein gemeinsames Leben als Paar ermöglichen zu wollen. Das 13-jährige Mädchen verhinderte nach Überzeugung des Gerichts den Versuch der Lebensgefährtin, Hilfe zu holen, durch das Zuhalten der Wohnungstür von außen.
Der Angeklagte gestand die Tat vor Gericht. Ein psychiatrisches Gutachten bestätigte, dass seine Handlungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt nicht eingeschränkt war. Das Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da der Täter Jugendlicher war. Das gesetzliche Höchstmaß der Jugendstrafe beträgt 10 Jahre. Über eine mögliche Strafbarkeit der zum Tatzeitpunkt 13-jährigen Freundin wurde nicht entschieden, da sie noch nicht strafmündig war.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Jugendliche kann binnen einer Woche Revision einlegen.




