
Damit erkennt das Deutsche Reich seine alleinige Kriegsschuld an und verpflichtet sich zur Entrichtung von Reparationszahlungen.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21
Damit erkennt das Deutsche Reich seine alleinige Kriegsschuld an und verpflichtet sich zur Entrichtung von Reparationszahlungen.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21