
Berlin, 26. November 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Auflösung und das Verbot der Versammlung „Palästina-Kongress 2024 – Wir klagen an!“ für rechtswidrig erklärt. Der Veranstalter kann damit die Feststellung erwirken, dass die Polizei unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingegriffen hat.
Gericht sieht unverhältnismäßigen Eingriff in Versammlungsfreiheit
Der Kongress sollte im April 2024 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in geschlossenen Räumen in Berlin stattfinden. Im Vorfeld hatte die Polizei verschiedene Beschränkungen verhängt, unter anderem das Verbot bestimmter Parolen, und das Landesamt für Einwanderung mehreren als Redner vorgesehenen Personen die Teilnahme untersagt, da von diesen die Begehung strafbarer Äußerungsdelikte befürchtet wurde. Kurz nach Beginn der Veranstaltung wurde jedoch lediglich eine Videobotschaft einer der Personen abgespielt, woraufhin die Polizei die Stromversorgung für die Videoübertragung unterbrach, die Versammlung auflöste und ein Verbot für die Folgetage erließ.
Die 1. Kammer betonte, dass die Auflösung und das Verbot unverhältnismäßig waren. Bis zum Eingreifen der Polizei sei gegen die vorab erlassenen Beschränkungen nicht verstoßen worden, und strafbare Äußerungen seien nicht festgestellt worden. Mildere Maßnahmen, wie der Ausschluss einzelner Redner oder Teilnehmer, seien nicht ernsthaft geprüft worden, obwohl sie geeignet gewesen wären, die Versammlungsfreiheit zu schützen. Die Polizei habe nicht dargelegt, warum solche Mittel nicht erfolgversprechend gewesen seien.
Gegen das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Zulassung der Berufung beantragt werden.