Berlin, 26. November 2025 (JPD) – Der Radiosender JazzRadio Berlin verliert seine bisherige UKW-Frequenz 106,8 MHz. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies den Eilantrag des Senders zurück, der sich gegen die Entscheidung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) richtete, die Frequenz ab dem 1. Januar 2026 einem neuen, auf elektronische Musik spezialisierten Programm zuzuweisen.

OVG bestätigt Entscheidung der Medienanstalt

JazzRadio Berlin nutzt die Frequenz seit 2010. Nach einer Neuausschreibung entschied die mabb, dem elektronischen Radiosender den Vorrang zu geben. Sie begründete dies unter anderem mit einem erwartbar höheren Beitrag zur programmlichen Vielfalt und einem vollständig in Eigenproduktion erstellten Programm. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte den zunächst gestellten Eilantrag des JazzSenders abgelehnt und auf den eingeschränkten gerichtlichen Prüfungsmaßstab bei der Frequenzvergabe verwiesen.

Das OVG bestätigte diese Einschätzung nun. Die Beschwerdebegründung des JazzSenders habe keine Anhaltspunkte dafür geliefert, dass die Medienanstalt ihren Beurteilungsspielraum fehlerhaft ausgeübt habe. Stattdessen stelle sie lediglich eine eigene Bewertung der beiden Radioprogramme gegenüber, ohne substantiiert darzulegen, weshalb die Auswahlentscheidung rechtsfehlerhaft sei. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.

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