Berlin, 24. November 2025 (JPD) – Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant eine Verschärfung der Strafandrohung bei Raub- und Sexualdelikten unter Einsatz von sogenannten K.-o.-Tropfen. Ein heute vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass Täter künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Bisher war die Mindeststrafe nach geltendem Recht in der Regel auf drei Jahre begrenzt, da der Bundesgerichtshof K.-o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches einstuft.

Bundesjustizministerium schlägt Strafverschärfung bei K.-o.-Tropfen-Einsätzen vor

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betonte die besondere Gefährlichkeit solcher Taten: Durch den heimlichen Einsatz betäubender Substanzen werden Opfer wehrlos gemacht, was die Übergriffe besonders perfide erscheinen lässt. Der Gesetzentwurf reagiert auf die aktuelle Rechtsprechung und soll sicherstellen, dass der Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Raub und sexueller Gewalt künftig wie der Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs behandelt wird. Damit wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um die Mindestfreiheitsstrafe auf fünf Jahre anzuheben.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder sowie an Verbände versendet und auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Interessierte Kreise können bis zum 19. Dezember 2025 Stellungnahmen einreichen, die anschließend veröffentlicht werden. Das Gesetzgebungsverfahren dient der Anpassung des Strafrechts an die besondere Gefährlichkeit des Einsatzes betäubender Substanzen bei schweren Straftaten und soll Opfer besser schützen sowie abschreckend auf potenzielle Täter wirken.

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