Aachen, 20. November 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Aachen hat den Eilantrag eines Anwohners gegen die Veranstaltung „Magic Moments – Lichterpark NRW“ abgewiesen. Der Antragsteller wollte erreichen, dass die vom Kreis Heinsberg erteilte Ausnahmegenehmigung für die Nutzung geschützter Landschaftsflächen aufgehoben wird. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Vorgaben des Landschafts- und Artenschutzrechts keine subjektiven Rechte des Antragstellers schützen und der Eilantrag daher unzulässig ist.

Eilantrag gegen Lichterpark NRW: Verwaltungsgericht bestätigt Ausnahmegenehmigung

Die Veranstaltung findet seit dem 14. November in Wassenberg statt und nutzt Flächen, die im Landschaftsplan „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ unter Schutz stehen. Der Kreis Heinsberg hatte der Veranstalterin hierfür eine Ausnahme von den dort festgelegten Nutzungsverboten gewährt. Nach einer Ortsbesichtigung sah das Gericht keine unzumutbaren Beeinträchtigungen des Antragstellers durch Licht- und Geräuschemissionen oder durch verkehrsbedingte Auswirkungen wie Zufahrtskontrollen, Parkverbote oder zusätzlichen Verkehrslärm.

Mit Blick auf die rechtliche Struktur des Landschaftsplans betonte das Gericht, dass dessen Schutzbestimmungen dem öffentlichen Interesse dienen und keine individualschützende Wirkung zugunsten einzelner Anwohner entfalten. Mangels möglicher Rechtsverletzung sei der Eilantrag daher nicht statthaft. Gegen den Beschluss kann der Antragsteller Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einlegen.

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